Was geschieht, wenn die Bank den Kredit kündigt?


Banken vergeben Kredite nur, nach ausreichender Überprüfung der Liquidität des Kreditnehmers. Verfügt der Kreditnehmer über einen festen Arbeitsplatz, geregeltes ausreichendes Einkommen und über keinen negativen Schufa-Eintrag, so besteht für die Bank ein geringes Risiko, dass der Kredit nicht mehr zurückgezahlt werden kann.

Allerdings können sich die Lebensumstände eines jeden Kreditnehmers überraschend ändern und so kann beispielsweise durch eine plötzliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Verschlechterung der Bonität die Rückzahlung der monatlichen Raten nicht mehr gewährt werden. In diesem Fall hat die Bank das Recht, den Kredit fristlos zu kündigen. Aber auch wenn der Kreditnehmer falsche Angaben im Kredit-Antrag gemacht hat, ist die Bank dazu berechtigt den Kredit fristlos zu kündigen. In der Regel wird sich die Bank jedoch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Ausweg aus der Lage zu finden.

Schickt die Bank schon Mahnungen, so sollten Sie sich schnellstmöglich mit der Bank über Lösungswege auseinandersetzen, denn ansonsten folgt die Kündigung des Kredits, was fatale Folgen haben kann. Wird der Kredit durch die Bank gekündigt, egal ob durch eigenverschulden oder nicht, so folgt ein negativer Eintrag bei der Schufa. Dieser verhindert erneut einen Kredit gewährt zu bekommen und stellt sogar bei Handy-Verträgen schon eine deutliche Behinderung dar.

Nach der Kündigung des Kredits muss der vollständige Restbetrag zurückgezahlt werden. Dabei kann in der Regel kein neuer Kredit beantragt werden, um die Restschulden zu tilgen, da dies der negative Schufa-Eintrag verhindert. Und im schlimmsten Fall bietet nur noch die Insolvenz einen Ausweg aus der Misere.

Wird Ihnen also der Kredit gekündigt, so sollten Sie versuchen Ruhe zu bewahren. Der nächste Schritt besteht darin all Ihre Finanzen und Möglichkeiten durchzugehen. Vielleicht haben Sie noch Wertgegenstände und Eigentümer, die Sie verkaufen oder Verwandte, die Ihnen helfen können. Wenn Sie der Bank eine Summe anbieten können, die 10% des gekündigten Kredits beträgt, willigt diese in der Regel ein und nimmt die Kündigung zurück. Sind größere Summen von der Kreditkündigung betroffen, wäre es auch einen Versuch wert einen Vergleich anzustreben. Bei einer gerichtlichen Vollstreckung besteht immer die Gefahr für die Bank, dass Sie in die Insolvenz getrieben werden und in diesem Fall kann es sein, dass die Bank leer ausgeht. Daher wird Sie bemüht sein dies zu verhindern. Gibt es jedoch keinen anderen Ausweg mehr, als eine Insolvenz, sollten Sie dies nicht unbedingt als Schrecken empfinden, sondern als Schritt in einen neuen Lebensabschnitt sehen.