Kann ich vorzeitig meinen Schufa-Eintrag löschen lassen?


Es ist schneller passiert als man denkt, und man erhält einen negativen Schufa Eintrag. Dabei reicht es schon aus, wenn eine Handy-Rechnung nicht bezahlt wurde. Die Folgen sind weitreichend und schränken das Leben plötzlich sehr ein. Da kann es schon zum Problem werden, wenn ein neues Girokonto eröffnet werden soll und auch die Vergabe von Kreditkarten oder vor allem Krediten scheint fast unmöglich.

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Darum stellen sich viele die Frage, ob es möglich ist einen negativen Schufa-Eintrag löschen oder entfernen zu lassen. Schufa Einträge werden teilweise automatisch zu einem bestimmten Zeitpunkt gelöscht. Dies hängt von der Art des Eintrags ab.


Angaben über:


  • Kredite werden nach 3 Jahren nach der Rückzahlung gelöscht.
  • Girokonten und Kreditkartenkonten werden nach Auflösung sofort gelöscht.
  • Anfragen werden nur für 10 Tage weitergegeben und nach 1 Jahr gelöscht.
  • Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) werden 3 Jahre nach vollständiger Rückzahlung gelöscht.
  • Schuldnerverzeichnisse von Amtsgerichten werden nach 3 Jahren gelöscht, es sei denn der Schufa wird vorzeitig eine Löschung des Amtsgerichts vorgelegt.



Sind jedoch falsche Angaben bei der Schufa gespeichert, so besteht die Möglichkeit bei der Schufa einen Beschwerde-Brief einzureichen. Dabei ist es sinnvoll die falschen Angaben mit Kopien oder Dokumenten zu widerlegen. Die Schufa wird dann umgehen die Daten überprüfen und entsprechend korrigieren.

Allerdings ist es bei bestimmten Fällen auch durchaus möglich, den Schufa-Eintrag vorzeitig zu löschen. Dazu muss die Forderung bereits erledigt sein, unter 1.000,- Euro betragen und von dem Gläubiger bestätigt werden. Auch bei negativen Schufa-Einträgen besteht die Chance, dass diese entfernt werden, wenn die Forderung bezahlt wurde, der Gläubiger dies bestätigt hat und der Eintrag aus dem Schuldnerregister beim Amtsgericht gelöscht wurde.

Auch wenn in manchen Fällen die Möglichkeit besteht negative Schufa-Einträge löschen zu lassen, sollte man im Vorfeld lieber dafür sorgen, dass erst gar kein Eintrag Zustande kommt. Denn ein negativer Schufa-Eintrag kann mehr Auswirkungen haben, als man vielleicht gedacht hätte.

Weitere Informationen zur Schufa, der Schufa-Auskunft oder der Löschung negativer Schufa Einträge finden Sie unter folgendem Link: www.meineschufa.de