Flug mit Kreditkarte zahlen kann bei vielen Gesellschaften bis zu 25.- Euro an Kosten verursachen

Viele Kreditkarten-Benutzer zahlen ihren Flug bzw. Ticket ganz komfortabel mit der Kreditkarte. Einige wissen jedoch nicht, dass sehr viele Fluggesellschaften nun teilweise eine erhöhte Zusatzgebühr dafür verlangen. Seit dem 31. Mai 2016 verlangt nämlich zum Beispiel die Deutsche Lufthansa satte 1,65% des kompletten Ticketpreises, die dem Kunden zusätzlich abgerechnet werden, falls er eben wie angesprochen mit der Kreditkarte bezahlen sollte. Fest gesetzt ist diese Regelung allerdings bis zu maximal 25.- Euro oder 30 Schweizer Franken CHF. Auch bei SWISS oder der Austrian Airlines wird 1,65% verlangt.

Doch auch andere Fluggesellschaften erheben teilweise eine saftige Gebühr beim bezahlen mit der Kreditkarte. So auch zum Beispiel Airberlin mit 10.- Euro, Air France KLM bis zu 20.- Euro, Finnair ebenfalls 20.- Euro, LOT 10.- Euro und bei TAP PORTUGAL 10.- Euro für Interkontinentalflüge. Sollte das Ticket mit Abflug aus dem Ausland mit der Kreditkarte bezahlt werden, können die jeweiligen Gebühren jeweils schwanken. Sollten Sie sich nicht genau sicher sein, welche zusätzlichen Kosten auf Sie bei Kartenzahlung zukommen, fragen Sie einfach bei ihrer Airline oder dem Reisebüro ihrer Wahl kurz nach.

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SWISS droht Kunden mit Buchungsverbot

Ein aktueller Fall belegt, wie viel Unmut nachträgliche Kreditkarten-Gebühren für den Kauf eines Tickets bei den jeweiligen Kunden erzeugen können. Wer nämlich bei der Airline online ein Ticket bucht und mit Kreditkarte bezahlt und die Kreditkartengebühr nachträglich zurückfordern möchte, dem droht laut SWISS ein Buchungsverbot mit dieser Zahlungsart und das dauerhaft. Bei SWISS werden aktuell 1,65% des Ticketpreises oder maximal 25.- Euro zusätzlich erhoben, wenn man das Flugticket online bucht und anschließend mit der Kreditkarte bezahlt.

Grund für die vielen Rückforderungen der Kreditkartengebühren dürfte ein relativ neuer Beschluss der Wettbewerbskommission Weko sein. Ab dem 01. August 2015 ist es nämlich möglich, sich gegen Zusatzgebühren beim bezahlen mit der Karte bei den jeweiligen Händlern über ein Online-Formular zur Wehr zu setzen.