AW: Kreditkarte Security-Code (CVC) auf Rückseite der Karte ersichtlich?
Die beschriebenen Manipulationen an der Kreditkarte sind bereits von daher Sachbeschädigungen, weil diese Karten grundsätzlich im Eigentum des Herausgebers verbleiben. Lediglich die Nutzung iSd Nutzungsbedingungen ist gestattet. Dem grunde nach findet durch derartige Manipulationen eine „Entwertung“ der Kreditkarte hin zur Illegalität statt, unabhängig, ob sie hernach noch akzeptiert wird.
CVC ist nicht identisch mit der ggfls. zur Kreditkarte erhaltenen PIN.
Die bezeichnete Gefahr ist im übrigen kaum gegeben.
Bei Abhandenkommen der Karte wird diese durch den Inhaber nach Bemerken des Verlustes ohnehin gesperrt, weil diese Tatsache umgehend gemeldet wird. Inklusive Übersendung einer neuen Karte mit neuer Nummer, CVC und PIN.
Wenn keine Echtzeitübermittlung von Umsätzen aktiviert ist, fliegt mißbräuchliche Nutzung spätestens bei der Pflichtkontrolle der nächsten Abrechnung auf - oder, wenn mit der Karte bezahlt werden will, diese aber nicht mehr akzeptiert wird, weil überzogen.
Eine Haftung für mißbräuchliche Nutzung der Karte(ndaten) ist entweder gar nicht gegeben oder beschränkt sich auf höchstens 50,00 € Selbstbeteiligung.
Was, wie diesbezüglich vereinbart wurde steht in Vertrag und AGB.
Etwas anderes gilt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Karteninhaber.
Das ist jedoch nichts besonderes, das ist überall so.
Also keine Angst entwickeln und die Karte nicht unnötigerweise beschädigen.