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Thema: Sparda Bank Berlin: Gebühren für Abheben mit Kreditkarte

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  • 03.09.2017, 14:31
    Kreditkarte

    Sparda Bank Berlin: Gebühren für Abheben mit Kreditkarte

    Vor Gericht: Sparda Bank Berlin informiert nicht ausreichend über Preisänderungen

    Die Sparda-Bank in Berlin steht derzeit im Visier der Verbraucherschützer. Grund dafür sei eine Einführung von Gebühren bei der Geld-Abhebung mit der Kreditkarte. Die jeweiligen Kunden sollen nicht ausreichend über diese Gebühren bzw. deren Rechte informiert worden sein.

    Nach der Barclays Bank steht nun auch die Sparda Bank in Berlin vor Gericht und zwar wegen der fehlenden Informationspflicht gegenüber dem Kunden. Die Verbraucherzentrale in Sachsen hatte bereits im Februar 2017 eine Klage in diesen Fall eingereicht. Das Landgericht Halle wird bald in diesen Fall eine Entscheidung treffen, da von der Bank keine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben bzw. unterschrieben wurde.

    Anhang 1148
    Sparda Bank: Nicht ausreichend über neue Gebühren informiert?

    Sparda-Bank Berlin: Nicht zum ersten mal vor Gericht

    Im August 2016 hat die Sparda-Bank in Berlin neue Gebühren eingeführt und zwar für das Abheben mit der Kreditkarte. Darf man den Verbraucherschützern glauben schenken, so wurden die Kunden nicht ausreichend über ihr Sonderkündigungsrecht informiert, nun entscheidet das Gericht. Nach einer entsprechenden, außerplanmäßigen Erhöhung der Gebühren hätten Kunden nämlich das Recht gehabt, den jeweiligen Vertrag fristlos sowie kostenlos zu kündigen.

    Doch dies ist nicht der einzige Fall, in dem die Sparda-Bank Berlin involviert ist, da man in letzter Zeit diverse Änderungen angekündigt hatte, die von den Bankkunden nicht sehr positiv aufgenommen werden. Wer beispielsweise mehr als 100.000.- Euro auf dem Tagesgeldkonto hat, der wird in Zukunft einen jährlichen "Strafzins" in Höhe von 0,40% bezahlen müssen. Man spricht hier auch von sogenannten Negativzinsen. Auch das teilweise, kostenlose Girokonto bei der Sprada-Bank Berlin soll abgeschafft werden. Ab dem 1. Oktober 2017 fallen monatlich für jeden 1,50.- Euro im Monat an neuen Gebühren an. Die Verbraucherzentrale in Sachsen hatte sich auch schon in einem anderen Verfahren gegen die Sparda-Bank Berlin erfolgreich durchsetzen können.

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