AW: Wann kann ich einen Kredit kündigen?
Hallo Laura,
du hast Recht, dass die Kündigung eines Kredits nicht immer möglich ist, bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise das Einverständnis der Bank oder das Bezahlen einer Vorfälligkeitsentschädigung. Seit 11.06.2010 besteht jedoch das Recht den Kredit jederzeit zu kündigen, jedoch ist die Bank bei einer vorzeitigen Kündigung dazu berechtigt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
Hier findest du eine Übersicht über verschiedene Krediformen und deren Kündigungsregelungen. Diese sind gesetzlich festgelegt, die Bank ist also gegebenfalls dazu gezwungen die Kreditkündigung zu genehmigen. Die vertragliche Regelung der Kündigung ist zudem nur dann geltend, wenn die Regelung der Bank für den Kreditnehmer günstiger ist, als die gesetzliche Vorschrift.
Übersicht über die Kündigungsmöglichkeiten verschiedener Kreditformen
Ratenkredit
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- Bei festem Zinssatz Kündigung nach 6 Monaten unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 3 Monaten
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Darlehen mit veränderlichem Zinssatz
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- Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zu jeder Zeit
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Darlehen mit festem Zinssatz
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- Kündigung nach dem Ende der Sollzinsbindung
- Kündigung nach Ablauf von 10 Jahren unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 6 Monaten
- Kündigung beispielsweise beim Verkauf einer Immobilie (Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig)
- Kündigung wenn die Bank eine Aufstockung des Kredits verweigert und somit z.B. die Immobilie gefährdet wird (Vorfälligkeitsentschädigung kann verlangt werden)
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Kontokorrentkredit
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- Kündigung kann jederzeit eingereicht werden
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