0% Bargeldabhebungsgebühr mit Barclaycard Kreditkarte: Irreführende Werbung?

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Kreditkarten: Irreführende Werbung in Zukunft nicht mehr erlaubt

Derzeit gerät der bekannte Kreditkarten-Herausgeber Barclaycard Barclays Bank PLC in das Schussfeld diverser Medienberichte nach einem rechtskräftigen Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht. Doch worum geht es konkret?

Es geht um eine Werbung für Kreditkarten, denn Barclaycard bewirbt z.B. die Kreditkarte Gold Visa mit dem Slogan "0 € Bargeldabhebungsgebühr weltweit". Demnach dürfen auch Kunden davon ausgehen, dass wirklich keine Gebühren für das Abheben von Bargeld erhoben werden dürfen, dem war jedoch bis dato nicht so, denn es fiel außerhalb der Eurozone mit der genannten Karte eine sogenannte Auslandseinsatzgebühr an. Lediglich auf der Rückseite eines Werbeschreibens gab der Herausgeber bekannt, dass hierdurch zusätzliche Kosten mit der Gold Kreditkarte anfallen, dies reicht jedoch nicht aus.

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Bild: Barclaycard Kreditkarten Werbung

Werbeaussagen zu Kosten müssen Bestand haben

Nach der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das Hanseatische OLG entschieden, dass sich in Zukunft Verbraucher darauf verlassen können müssen, dass Werbeaussagen zu Kosten auch Bestand haben und nicht an anderer Stelle zu Kosten des Kreditkarten-Halters wieder eingeschränkt werden.

Eine Erklärung der zusätzlichen Kosten ist also z.B. auf der Rückseite nicht ausreichend und muss in Zukunft deutlich lesbar aufgeführt werden. Zudem ist die Barclaycard Barclays Bank dazu verpflichtet, das gesetzlich vorgeschriebene Formular "Europä*ische Standardinformation für Verbraucher*kredite" zu nutzen und dem Kunden darüber mehr Aufschluss zu geben.

Das abschließende Urteil des Hanseatischen OLG können Sie als PDF Datei hier herunterladen.
 

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