Anfang 2018 gibt es diverse Änderungen bei der Amazon.de Kreditkarte sowie der ec/girocard
Am 28.08.2017 wurden alle Kunden der Amazon.de Kreditkarte sowie der Amazon.de ec/girocard via eMail darüber informiert, dass es ab dem 01.01.2018 bei der verwaltenden Bank, der Landesbank Berlin zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis gibt, die die beiden genannten Produkte betreffen.
Über deren wichtigsten Änderungen möchten wir Euch gerne informieren.
Amazon EC-Karte und Kreditkarte: Es ändert sich einiges zum neuen Jahr 2018!
Änderungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
1. Ab dem 31.12.2017 wird die Amazon.de ec/girocard komplett eingestellt werden und daher nichtmehr verfügbar sein. Die Amazon Kreditkarte ist von diesen Schritt allerdings nicht betroffen und wird natürlich weiter bestehen bleiben.
2. Das kontaktlose bezahlen mit der Amazon VISA Karte wird auf 50.- Euro angehoben. Somit können bis zu diesen Betrag alle Einkäufe etc. ohne Unterschrift oder PIN-Eingabe schneller bezahlt werden. (via NFC)
3. Die Landesbank Berlin nimmt sich ab sofort das Recht, den Verfügungsrahmen der Amazon.de VISA Kreditkarte zu ändern bzw. zu reduzieren, wenn sachgerechter Grund vorliegt. Über diesen Schritt wird man laut der Bank jedoch vorher informiert werden. Interessant wäre es natürlich zu wissen, wie die LB Berlin einen "sachgerechten Grund" genau definiert.
4. Zusätzliche Entgelte werden komplett gestrichen und die Passage „Zusatzleistungen” wird in den AGB ersatzlos gestrichen werden.
Änderungen zum Preis- und Leistungsverzeichnis
1. Aufgrund des Wegfalls der Amazon.de ec/girocard zum 31.12.2017 werden sämtliche Regelungen, die die Amazon.de ec/girocard betreffen, aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis entfernt.
2. Die Erläuterungen zur Gewährung der Startgutschrift werden im Abschnitt „Weitere Leistungen” konkretisiert.
3. Die Landesbank Berlin AG berechnet keine Entgelte, die nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt sind. Daher wird der entsprechende Passus gestrichen.
Sollten Sie den neuen AGB oder Änderungen zum Preis- und Leistungsverzeichnis nicht in dieser Form akzeptieren, so muss bei der LBB spätestens bis zum 31.10.2017 schriftlich eine Ablehnung erteilt werden. Die kompletten Änderungen der Landesbank Berlin haben wir nochmals als Download via PDF-Datei am Ende dieses Threads angehängt.
Am 28.08.2017 wurden alle Kunden der Amazon.de Kreditkarte sowie der Amazon.de ec/girocard via eMail darüber informiert, dass es ab dem 01.01.2018 bei der verwaltenden Bank, der Landesbank Berlin zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis gibt, die die beiden genannten Produkte betreffen.
Über deren wichtigsten Änderungen möchten wir Euch gerne informieren.
Amazon EC-Karte und Kreditkarte: Es ändert sich einiges zum neuen Jahr 2018!
Änderungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
1. Ab dem 31.12.2017 wird die Amazon.de ec/girocard komplett eingestellt werden und daher nichtmehr verfügbar sein. Die Amazon Kreditkarte ist von diesen Schritt allerdings nicht betroffen und wird natürlich weiter bestehen bleiben.
2. Das kontaktlose bezahlen mit der Amazon VISA Karte wird auf 50.- Euro angehoben. Somit können bis zu diesen Betrag alle Einkäufe etc. ohne Unterschrift oder PIN-Eingabe schneller bezahlt werden. (via NFC)
3. Die Landesbank Berlin nimmt sich ab sofort das Recht, den Verfügungsrahmen der Amazon.de VISA Kreditkarte zu ändern bzw. zu reduzieren, wenn sachgerechter Grund vorliegt. Über diesen Schritt wird man laut der Bank jedoch vorher informiert werden. Interessant wäre es natürlich zu wissen, wie die LB Berlin einen "sachgerechten Grund" genau definiert.
4. Zusätzliche Entgelte werden komplett gestrichen und die Passage „Zusatzleistungen” wird in den AGB ersatzlos gestrichen werden.
Änderungen zum Preis- und Leistungsverzeichnis
1. Aufgrund des Wegfalls der Amazon.de ec/girocard zum 31.12.2017 werden sämtliche Regelungen, die die Amazon.de ec/girocard betreffen, aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis entfernt.
2. Die Erläuterungen zur Gewährung der Startgutschrift werden im Abschnitt „Weitere Leistungen” konkretisiert.
3. Die Landesbank Berlin AG berechnet keine Entgelte, die nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt sind. Daher wird der entsprechende Passus gestrichen.
Sollten Sie den neuen AGB oder Änderungen zum Preis- und Leistungsverzeichnis nicht in dieser Form akzeptieren, so muss bei der LBB spätestens bis zum 31.10.2017 schriftlich eine Ablehnung erteilt werden. Die kompletten Änderungen der Landesbank Berlin haben wir nochmals als Download via PDF-Datei am Ende dieses Threads angehängt.