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Was ist eine Bürgschaft?
Viele Kreditnehmer verfügen über unzureichende Sicherheiten oder schlechte Bonität, so dass ein Kredit von den Banken nur ausgestellt wird, wenn eine dritte Person (der Bürge), für den Fall dass der Schuldner (Kreditnehmer) zahlungsunfähig wird, eintritt und die Tilgung des Kredits inklusive Zinsen übernimmt. Dieser Vertrag wird als Bürgschaft bezeichnet.
Dabei gibt es jedoch einige Faktoren zu beachten, nicht nur für den Bürgen, sondern auch für die Bank. Und zudem gibt es auch verschiedene Formen der Bürgschaft. Die gängigste und am weitesten verbreitete Form stellt die Ausfallbürgschaft dar.
Bei dieser Form einer Bürgschaft darf der Gläubiger (der Kreditgeber, das Bankinstitut) den Bürgen erst dazu auffordern die Restschuld zu tilgen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Sobald bei dem Schuldner kein Cent mehr zu holen ist, kommt der Bürge zum Einsatz und muss die komplette Restschuld begleichen. Im schlimmsten Fall so lange, bis auch vom Bürgen keine Finanzreserven mehr vorhanden sind.
Eine weitere Form der Bürgschaft ist die selbstschuldnerische Bürgschaft. Dabei darf der Bürge, wie der Schuldner vom Gläubiger dazu aufgefordert werden den Kredit zu tilgen. Der Bürge ist nun selbst dafür verantwortlich das Geld vom Schuldner wieder einzufordern.
Was muss ich als Bürge beachten?
In der Regel übernehmen Ehegatten, Verwandte oder auch Freunde die Bürgschaft für Schuldner. Es ist also umso schlimmer, wenn diese nahestehenden Menschen von den Gläubigern "ausgenommen" werden. Eine Bürgschaft sollte daher gut überlegt sein und wenn möglich vermieden werden.
Viele Kreditnehmer verfügen über unzureichende Sicherheiten oder schlechte Bonität, so dass ein Kredit von den Banken nur ausgestellt wird, wenn eine dritte Person (der Bürge), für den Fall dass der Schuldner (Kreditnehmer) zahlungsunfähig wird, eintritt und die Tilgung des Kredits inklusive Zinsen übernimmt. Dieser Vertrag wird als Bürgschaft bezeichnet.
Dabei gibt es jedoch einige Faktoren zu beachten, nicht nur für den Bürgen, sondern auch für die Bank. Und zudem gibt es auch verschiedene Formen der Bürgschaft. Die gängigste und am weitesten verbreitete Form stellt die Ausfallbürgschaft dar.
Bei dieser Form einer Bürgschaft darf der Gläubiger (der Kreditgeber, das Bankinstitut) den Bürgen erst dazu auffordern die Restschuld zu tilgen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Sobald bei dem Schuldner kein Cent mehr zu holen ist, kommt der Bürge zum Einsatz und muss die komplette Restschuld begleichen. Im schlimmsten Fall so lange, bis auch vom Bürgen keine Finanzreserven mehr vorhanden sind.
Eine weitere Form der Bürgschaft ist die selbstschuldnerische Bürgschaft. Dabei darf der Bürge, wie der Schuldner vom Gläubiger dazu aufgefordert werden den Kredit zu tilgen. Der Bürge ist nun selbst dafür verantwortlich das Geld vom Schuldner wieder einzufordern.
Was muss ich als Bürge beachten?
- Als Bürge MUSS man für den Kredit bis auf den letzten Cent einstehen, denn eine Bürgschaft ist keine bloße Formalität.
- Auch für anfallende Zinsen (bei fehlenden Zahlungen) muss der Bürge aufkommen.
- Wenn der Bürge mittellos ist, ist die Bürgschaft sittenwidrig.
- Der Bürge muss innerhalb von 5 Jahren mindestens 25% der Bürgschaft abzahlen können, ansonsten ist die Bürgschaft sittenwidrig.
- Globalbürgschaften, in denen der Bürge auch für unbekannte Forderungen aufkommen soll, sind nicht erlaubt.
In der Regel übernehmen Ehegatten, Verwandte oder auch Freunde die Bürgschaft für Schuldner. Es ist also umso schlimmer, wenn diese nahestehenden Menschen von den Gläubigern "ausgenommen" werden. Eine Bürgschaft sollte daher gut überlegt sein und wenn möglich vermieden werden.