prempfer
Administrator
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich in einem Onlineshop bestellt, der sehr professionelle Produktbeschreibungen hatte und scheinbar seriös wirkte. Leider hat sich nach der Bezahlung herausgestellt, dass die Ware nicht dem entspricht, was beworben wurde. Der Händler weigert sich jedoch, eine Rückerstattung zu leisten. Jetzt habe ich schon öfter von einem sogenannten „Chargeback“ gehört, bei dem man die Bank oder den Kreditkartenanbieter einschaltet, um eine unrechtmäßige Abbuchung rückgängig zu machen. Allerdings kenne ich die genauen Voraussetzungen und Abläufe dafür nicht.
Meine Bank hat mir erklärt, dass ich einen entsprechenden Antrag stellen kann, wenn beispielsweise keine Ware geliefert wurde oder wenn es sich um einen eindeutigen Betrug handelt. In meinem Fall steht allerdings Aussage gegen Aussage, weil der Händler behauptet, die Ware sei in Ordnung. Wie kann ich in so einer Situation am besten beweisen, dass die Lieferung fehlerhaft ist? Muss ich Fotos machen, Gutachten einholen oder andere Dokumente vorlegen? Und ab wann sagt die Bank, dass sie den Fall prüft und notfalls eine Rückbuchung veranlasst? Ich möchte vermeiden, dass ich in endlosen Diskussionen lande und am Ende doch auf den Kosten sitzen bleibe.
Außerdem bin ich unsicher, ob das Chargeback-Verfahren an bestimmte Fristen gebunden ist. Man liest ja manchmal, dass man den Vorgang innerhalb von wenigen Wochen nach der Buchung anstoßen muss. Ich habe in meinem Fall erst nach einiger Zeit gemerkt, dass das Produkt mangelhaft ist. Kann das zum Problem werden, wenn die Bank sagt, dass man zu lange gewartet hat? Und wie läuft das in der Praxis ab, wenn ich möglicherweise die Ware zurücksenden soll, damit ich mein Geld zurückerhalte? Gibt es da Empfehlungen, wie man den Versand dokumentiert oder an wen man sich bei Fragen wenden kann, wenn der Händler keine Lösung anbietet?
Nicht zuletzt interessiert mich, ob so ein Chargeback-Verfahren Einfluss auf meine zukünftige Kreditkartennutzung haben kann. Gehen Banken davon aus, dass man besonders vorsichtig oder gar problematisch ist, wenn man öfter solche Rückbuchungen einfordert? Ich habe gehört, dass zu häufige Chargebacks einerseits für den Händler ein Problem sind, aber andererseits auch für den Kunden unangenehm werden können, wenn die Bank die Fälle als „Risikoverhalten“ einstuft. Kennt ihr solche Konstellationen oder hat das alles letztlich keinen Einfluss?
Ich hoffe, hier sind ein paar Leute, die schon einmal ein Chargeback durchgeführt haben und ihre Erfahrungen teilen können. Welche Schritte sollte ich unbedingt beherzigen, damit es möglichst glatt über die Bühne geht? Ich bin froh, wenn ich von euren Tipps profitieren kann, damit ich im Ernstfall weiß, welche Argumente und Nachweise ich bringen muss. Vielen Dank schon mal für alle Hinweise!
ich habe kürzlich in einem Onlineshop bestellt, der sehr professionelle Produktbeschreibungen hatte und scheinbar seriös wirkte. Leider hat sich nach der Bezahlung herausgestellt, dass die Ware nicht dem entspricht, was beworben wurde. Der Händler weigert sich jedoch, eine Rückerstattung zu leisten. Jetzt habe ich schon öfter von einem sogenannten „Chargeback“ gehört, bei dem man die Bank oder den Kreditkartenanbieter einschaltet, um eine unrechtmäßige Abbuchung rückgängig zu machen. Allerdings kenne ich die genauen Voraussetzungen und Abläufe dafür nicht.
Meine Bank hat mir erklärt, dass ich einen entsprechenden Antrag stellen kann, wenn beispielsweise keine Ware geliefert wurde oder wenn es sich um einen eindeutigen Betrug handelt. In meinem Fall steht allerdings Aussage gegen Aussage, weil der Händler behauptet, die Ware sei in Ordnung. Wie kann ich in so einer Situation am besten beweisen, dass die Lieferung fehlerhaft ist? Muss ich Fotos machen, Gutachten einholen oder andere Dokumente vorlegen? Und ab wann sagt die Bank, dass sie den Fall prüft und notfalls eine Rückbuchung veranlasst? Ich möchte vermeiden, dass ich in endlosen Diskussionen lande und am Ende doch auf den Kosten sitzen bleibe.
Außerdem bin ich unsicher, ob das Chargeback-Verfahren an bestimmte Fristen gebunden ist. Man liest ja manchmal, dass man den Vorgang innerhalb von wenigen Wochen nach der Buchung anstoßen muss. Ich habe in meinem Fall erst nach einiger Zeit gemerkt, dass das Produkt mangelhaft ist. Kann das zum Problem werden, wenn die Bank sagt, dass man zu lange gewartet hat? Und wie läuft das in der Praxis ab, wenn ich möglicherweise die Ware zurücksenden soll, damit ich mein Geld zurückerhalte? Gibt es da Empfehlungen, wie man den Versand dokumentiert oder an wen man sich bei Fragen wenden kann, wenn der Händler keine Lösung anbietet?
Nicht zuletzt interessiert mich, ob so ein Chargeback-Verfahren Einfluss auf meine zukünftige Kreditkartennutzung haben kann. Gehen Banken davon aus, dass man besonders vorsichtig oder gar problematisch ist, wenn man öfter solche Rückbuchungen einfordert? Ich habe gehört, dass zu häufige Chargebacks einerseits für den Händler ein Problem sind, aber andererseits auch für den Kunden unangenehm werden können, wenn die Bank die Fälle als „Risikoverhalten“ einstuft. Kennt ihr solche Konstellationen oder hat das alles letztlich keinen Einfluss?
Ich hoffe, hier sind ein paar Leute, die schon einmal ein Chargeback durchgeführt haben und ihre Erfahrungen teilen können. Welche Schritte sollte ich unbedingt beherzigen, damit es möglichst glatt über die Bühne geht? Ich bin froh, wenn ich von euren Tipps profitieren kann, damit ich im Ernstfall weiß, welche Argumente und Nachweise ich bringen muss. Vielen Dank schon mal für alle Hinweise!