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AmEx
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Wer haftet im Falle eines Kreditkartenmissbrauchs?
Sie stellen bei der Kontrolle der monatlichen Abrechnung eine Abweichung oder Fehlabbuchung fest, die Sie nicht getätigt haben? Dann sind Sie höchstwahrscheinlich Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden und sollten sich möglichst schnell mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und sofort die Sperrung Ihrer Kreditkarrte veranlassen. Befinden Sie sich außerhalb der erreichbaren Zeiten Ihrer Bank so können Sie auch bei der Kreditkarten-Sperrnummer Ihres Kreditkartenanbieters anrufen.
Aber wer haftet nun im Falle eines Kreditkartenbetrugs? Wenn Sie Opfer von Kreditkartenmissbrauch geworden sind können Sie höchstens mit 150,- Euro für missbräuchliche Abbuchungen vor der Kreditkarten-Sperrung haften. Die Höhe des Haftungs-Betrags hängt jedoch von ihrem Kreditkartenanbieter ab. Manche Banken haften sogar komplett bei Kreditkartenbetrung und in der Regel müssen Sie nur mit 50,- Euro haften. Sobald Sie die Kreditkarte gesperrt haben haftet die Bank für alle missbräuchlichen Abbuchungen.
Bestreiten Sie nun, dass Sie die fälschlichen Abbuchungen getätigt haben, so muss Ihnen die Bank nachweisen, dass Sie entweder selbst die Abbuchungen veranlasst haben oder Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Sie verstoßen gegen die Sorgfaltspflicht, wenn Sie beispielsweise grob fahrlässig gehandelt haben, indem Sie Ihre PIN in der Nähe der Kreditkarte aufbewahrt haben oder Ihre Kreditkartendaten leichtsinnig preisgegeben haben. Kann Ihnen die Bank keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachweisen oder beweisen, dass Sie selbst die Abbuchungen getätigt haben, so muss Sie Ihnen den fälschlich abgebuchten Betrag zurückbuchen.
Allerdings sollten Sie darauf achten Ihr Widerrufsrecht innerhalb von 6 Wochen einzuhalten sowie den Antrag auf Rückbuchung des Betrags und Sperrung der Kreditkarte auch schriftlich einzureichen.
Um zu vermeiden, dass Sie in eine solch missliche Lage zu geraten, sollten Sie sich im vorhinein entsprechend verhalten, damit Sie einen Kreditkartenbetrug vermeiden können. Allerdings gibt es mittlerweile ausgefeilte Techniken, die es Tätern ermöglichen unauffällig an Ihre Kreditkartendaten zu kommen und die Sie nicht verhindern können.
Wie Sie die Wahrscheinlichkeit Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs zu werden verringern können erfahren Sie unter folgendem Link: Wie beuge ich einem Kreditkartenmissbrauch vor?
Sie stellen bei der Kontrolle der monatlichen Abrechnung eine Abweichung oder Fehlabbuchung fest, die Sie nicht getätigt haben? Dann sind Sie höchstwahrscheinlich Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden und sollten sich möglichst schnell mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und sofort die Sperrung Ihrer Kreditkarrte veranlassen. Befinden Sie sich außerhalb der erreichbaren Zeiten Ihrer Bank so können Sie auch bei der Kreditkarten-Sperrnummer Ihres Kreditkartenanbieters anrufen.
Aber wer haftet nun im Falle eines Kreditkartenbetrugs? Wenn Sie Opfer von Kreditkartenmissbrauch geworden sind können Sie höchstens mit 150,- Euro für missbräuchliche Abbuchungen vor der Kreditkarten-Sperrung haften. Die Höhe des Haftungs-Betrags hängt jedoch von ihrem Kreditkartenanbieter ab. Manche Banken haften sogar komplett bei Kreditkartenbetrung und in der Regel müssen Sie nur mit 50,- Euro haften. Sobald Sie die Kreditkarte gesperrt haben haftet die Bank für alle missbräuchlichen Abbuchungen.
Bestreiten Sie nun, dass Sie die fälschlichen Abbuchungen getätigt haben, so muss Ihnen die Bank nachweisen, dass Sie entweder selbst die Abbuchungen veranlasst haben oder Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Sie verstoßen gegen die Sorgfaltspflicht, wenn Sie beispielsweise grob fahrlässig gehandelt haben, indem Sie Ihre PIN in der Nähe der Kreditkarte aufbewahrt haben oder Ihre Kreditkartendaten leichtsinnig preisgegeben haben. Kann Ihnen die Bank keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachweisen oder beweisen, dass Sie selbst die Abbuchungen getätigt haben, so muss Sie Ihnen den fälschlich abgebuchten Betrag zurückbuchen.
Allerdings sollten Sie darauf achten Ihr Widerrufsrecht innerhalb von 6 Wochen einzuhalten sowie den Antrag auf Rückbuchung des Betrags und Sperrung der Kreditkarte auch schriftlich einzureichen.
Um zu vermeiden, dass Sie in eine solch missliche Lage zu geraten, sollten Sie sich im vorhinein entsprechend verhalten, damit Sie einen Kreditkartenbetrug vermeiden können. Allerdings gibt es mittlerweile ausgefeilte Techniken, die es Tätern ermöglichen unauffällig an Ihre Kreditkartendaten zu kommen und die Sie nicht verhindern können.
Wie Sie die Wahrscheinlichkeit Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs zu werden verringern können erfahren Sie unter folgendem Link: Wie beuge ich einem Kreditkartenmissbrauch vor?