Hallo liebes Forum,
Ich benutze seit Jahren meine Visa Karte. Nun musste ich leider feststellen, dass meine KreditKarte missbraucht wurde. Es sind vor kurzem scheinbar Flüge mit der Kreditkarte gebucht worden. Als ich das bemerkt habe (nach wenigen Tagen) habe ich die Karte sperren lassen und Anzeige bei der Polizei erstattet. Jetzt muss ich die Beträge bei meiner Bank zurückfordern.
Als ich festgestellt habe, dass die Karte missbraucht wurde habe ich auch sämtliche Abbuchungen durchgesehen und musste feststellen, dass schon im September 3 betrügerische Abbuchungen unter dem Vorwand PayPal getätigt wurden. Diese sind mir damals nicht aufgefallen, da sehr gut getarnt.
1. Welche Fristen gibt es bezüglich Rückforderung der Beträge?
2. Kann es mir als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, dass ich die Karte nicht schon im September habe sperren lassen, sodass ich fürchten muss nichts erstattet zu bekommen? Sollte ich deshalb die Beträge aus September lieber nicht angeben/rückfordern?
Oder wird das nicht als Fahrlässigkeit ausgelegt und ich kann ruhig alles angeben?
Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Hans
Ich benutze seit Jahren meine Visa Karte. Nun musste ich leider feststellen, dass meine KreditKarte missbraucht wurde. Es sind vor kurzem scheinbar Flüge mit der Kreditkarte gebucht worden. Als ich das bemerkt habe (nach wenigen Tagen) habe ich die Karte sperren lassen und Anzeige bei der Polizei erstattet. Jetzt muss ich die Beträge bei meiner Bank zurückfordern.
Als ich festgestellt habe, dass die Karte missbraucht wurde habe ich auch sämtliche Abbuchungen durchgesehen und musste feststellen, dass schon im September 3 betrügerische Abbuchungen unter dem Vorwand PayPal getätigt wurden. Diese sind mir damals nicht aufgefallen, da sehr gut getarnt.
1. Welche Fristen gibt es bezüglich Rückforderung der Beträge?
2. Kann es mir als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, dass ich die Karte nicht schon im September habe sperren lassen, sodass ich fürchten muss nichts erstattet zu bekommen? Sollte ich deshalb die Beträge aus September lieber nicht angeben/rückfordern?
Oder wird das nicht als Fahrlässigkeit ausgelegt und ich kann ruhig alles angeben?
Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Hans