Lufthansa Miles & More: Erworbene Meilen werden zum Teil ersatzlos gestrichen

Administrator

Administrator
Teammitglied
Miles & More Programm streicht unter bestimmten Umständen alte Meilen von Kunden ersatzlos, auch mit Kreditkarte!

Ziemlicher Unmut dürfte derzeit bei vielen Teilnehmern des Miles & More Kreditkarten Bonusprogramm der Lufthansa aufkommen. Es wurde nämlich bekannt, dass das Programm alte Meilen von Kunden komplett streichen möchte, wenn mit der jeweiligen Kreditkarte kein Jahresumsatz von mindestens 3000.- Euro getätigt wurde. Ebenso sollen angeblich alle Meilen ersatzlos von denjenigen gestrichen werden, die kein Kreditkarten-Guthaben von mindestens 3000.- Euro aufweisen sollen.

Da es sich hier eindeutig um eine nachteilige Änderung in den Teilnahmebedingungen des Miles & More Programmes handelt, prüft nun derzeit die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB diesen Vorfall.

miles-and-more-kreditkarte-meilen.jpg

Verfall der gesammelten Flugmeilen auch mit Kreditkarte möglich

In den aktuellen Geschäftsbedingungen sei es seitens der Lufthansa nämlich so geregelt, dass bereits zuvor gesammelte Meilen nicht verfallen, falls man denn eine Miles & More Kreditkarte besitzen würde. Diverse Kunden sahen in der normalen Miles & More Kreditkarte für derzeit 55.- Euro Jahresgebühr eben noch den Vorteil zur Teilnahme des Bonus-Programmes der Karte. Doch ende August 2015 wurden alle Karteninhaber darüber informiert, dass man am Ende des Jahres alle gesammelten Flugmeilen streicht, wenn eben kein Mindestumsatz oder Guthaben von 3000.- Euro vorliegen würde. Laut diversen Statistiken gibt es derzeit in etwa rund 20 Millionen Teilnehmer des "Miles & More" Bonusprogramm, die 2010 zum Beispiel insgesamt 198 Milliarden Bonusmeilen gesammelt hatten.

Die BGH hatte im Jahr 2010 jedoch bereits entschieden, dass diverse Fluggesellschaften mit einem jeweiligen Programm keine drastischen Änderungen der Gültigkeitsdauer vornehmen dürfen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten betroffenen Kunden der Lufthansa ihre Ansprüche von einer beliebigen Kanzlei prüfen zu lassen.
 
Zurück
Oben