§ Haftungsgrenze für Kreditkartenmissbrauch ändert sich ab dem 13. Januar 2018
Viele Kunden einer Bank haben in den letzten Tagen Post bekommen. Der Grund liegt darin, dass ab Mitte Januar 2018 der Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht werden wird. Für Kreditkarten Besitzer ist unter anderem auch die neue Haftungsgrenze interessant, die bei einem Kartenmissbrauch in Kraft tritt.
Ab dem 13.01.2018 werden sich einige Dinge im europäischen Zahlungsverkehr ändern. Dies nehmen die meisten Banken als Grund, ihre AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu überarbeiten. Wir haben die wichtigsten Änderungen im Bezug auf die Kreditkarte für Euch zusammen gefasst.
Diese neuen Kreditkarten-Gesetze sind ab 2018 zu beachten
► Geringere Haftungsgrenze für Kreditkarten-Besitzer nach Missbrauch
Sollte es Probleme (Diebstahl, Hacking. Karte verloren etc.) mit ihrer Bank- oder Kreditkarte geben, wurden Besitzer und Kunden noch mit bis zu 150.- Euro zur Kasse gebeten, falls die Karte nicht rechtzeitig gesperrt wurde. Dies ändert sich nun, denn die Haftungsgrenze wird auf nunmehr 50.- Euro reduziert ab dem kommenden Jahr. Sollte der Kunde jedoch bewusst, grob fahrlässig handeln, gelten weiterhin die höheren Bußen.
► Vor reservierte Kartenzahlungen müssen nun vorher zugestimmt werden
Bislang war es der Fall, dass das jeweilige Unternehmen, bei dem Sie die Kreditkarten-Daten hinterlegt haben ohne Ankündigung bestimmte Beträge auf dem Karten-Konto reservieren oder "blocken" kann. Möchten Sie also beispielsweise ein Hotel-Zimmer oder ein Auto buchen, muss sich das jeweilige Unternehmen vorher die Erlaubnis für eine Reservierung eines Betrages bei Ihnen einholen.
► Unautorisierte Zahlungen: Neue Erstattungsfrist
Sollte es bei Ihnen in Zukunft vorkommen, dass es mit einer Kartenzahlung zu einer unautorisierten Transaktion kommen sollte etwa wegen Missbrauch, Diebstahl etc. verpflichten sich nun Banken dazu, spätestens nach einem Tag, nachdem die jeweilige Bank über diesen Fall informiert, den abgebuchten Betrag zurückzuerstatten.
Viele Kunden einer Bank haben in den letzten Tagen Post bekommen. Der Grund liegt darin, dass ab Mitte Januar 2018 der Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht werden wird. Für Kreditkarten Besitzer ist unter anderem auch die neue Haftungsgrenze interessant, die bei einem Kartenmissbrauch in Kraft tritt.
Ab dem 13.01.2018 werden sich einige Dinge im europäischen Zahlungsverkehr ändern. Dies nehmen die meisten Banken als Grund, ihre AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu überarbeiten. Wir haben die wichtigsten Änderungen im Bezug auf die Kreditkarte für Euch zusammen gefasst.
Diese neuen Kreditkarten-Gesetze sind ab 2018 zu beachten
► Geringere Haftungsgrenze für Kreditkarten-Besitzer nach Missbrauch
Sollte es Probleme (Diebstahl, Hacking. Karte verloren etc.) mit ihrer Bank- oder Kreditkarte geben, wurden Besitzer und Kunden noch mit bis zu 150.- Euro zur Kasse gebeten, falls die Karte nicht rechtzeitig gesperrt wurde. Dies ändert sich nun, denn die Haftungsgrenze wird auf nunmehr 50.- Euro reduziert ab dem kommenden Jahr. Sollte der Kunde jedoch bewusst, grob fahrlässig handeln, gelten weiterhin die höheren Bußen.
► Vor reservierte Kartenzahlungen müssen nun vorher zugestimmt werden
Bislang war es der Fall, dass das jeweilige Unternehmen, bei dem Sie die Kreditkarten-Daten hinterlegt haben ohne Ankündigung bestimmte Beträge auf dem Karten-Konto reservieren oder "blocken" kann. Möchten Sie also beispielsweise ein Hotel-Zimmer oder ein Auto buchen, muss sich das jeweilige Unternehmen vorher die Erlaubnis für eine Reservierung eines Betrages bei Ihnen einholen.
► Unautorisierte Zahlungen: Neue Erstattungsfrist
Sollte es bei Ihnen in Zukunft vorkommen, dass es mit einer Kartenzahlung zu einer unautorisierten Transaktion kommen sollte etwa wegen Missbrauch, Diebstahl etc. verpflichten sich nun Banken dazu, spätestens nach einem Tag, nachdem die jeweilige Bank über diesen Fall informiert, den abgebuchten Betrag zurückzuerstatten.