Neues OGH-Gesetz: Bank darf für Kreditkartensperre keine zusätzlichen Gebühren verlangen
Für den Kreditkarten-Kunden kann es heutzutage nicht nur teuer werden, wenn die jeweilige Karte gestohlen wird oder als verloren gemeldet wird. Auch die Sperrung der eigenen Kreditkarte sowie die anschließende Beantragung einer neuen Karte kann ordentlich zu Buche schlagen (bis zu 25.- Euro). Der Oberste Gerichtshof hat jetzt jedoch ein über 100-seitiges Urteil veröffentlicht, dieses derartige Gebühren von Banken oder/und Kreditkarten-Herausgebern unterbindet.
Hintergrund des neuen Urteils ist die Kreditkartenfirma PayLife, die wegen mehreren Klauseln vom OGH verurteilt wurde. Laut dem Gericht darf eine Sperrung der Kreditkarte sowie der meistens nachfolgende Austausch keine Gebühren kosten, an diesen Banken verdienen. Laut Arbeiterkammer kann sogar bereits bezahltes Sperrentgelt wieder zurückverlangt werden, sofern es nach November 2009 mit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) an die jeweilige Bank überwiesen wurde. Seitens PayLife wurde übrigens für die Sperrung der Kreditkarte vom Kunden 17.- Euro in Anspruch genommen. Auch ein Austausch der Kreditkarte, bei dem das Unternehmen ebenfalls 9.- Euro in Rechnung gestellt hat, ist seitens des OGH unzulässig.
Bild: Oberster Gerichtshof in Österreich
Für den Kreditkarten-Kunden kann es heutzutage nicht nur teuer werden, wenn die jeweilige Karte gestohlen wird oder als verloren gemeldet wird. Auch die Sperrung der eigenen Kreditkarte sowie die anschließende Beantragung einer neuen Karte kann ordentlich zu Buche schlagen (bis zu 25.- Euro). Der Oberste Gerichtshof hat jetzt jedoch ein über 100-seitiges Urteil veröffentlicht, dieses derartige Gebühren von Banken oder/und Kreditkarten-Herausgebern unterbindet.
Hintergrund des neuen Urteils ist die Kreditkartenfirma PayLife, die wegen mehreren Klauseln vom OGH verurteilt wurde. Laut dem Gericht darf eine Sperrung der Kreditkarte sowie der meistens nachfolgende Austausch keine Gebühren kosten, an diesen Banken verdienen. Laut Arbeiterkammer kann sogar bereits bezahltes Sperrentgelt wieder zurückverlangt werden, sofern es nach November 2009 mit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) an die jeweilige Bank überwiesen wurde. Seitens PayLife wurde übrigens für die Sperrung der Kreditkarte vom Kunden 17.- Euro in Anspruch genommen. Auch ein Austausch der Kreditkarte, bei dem das Unternehmen ebenfalls 9.- Euro in Rechnung gestellt hat, ist seitens des OGH unzulässig.
Bild: Oberster Gerichtshof in Österreich