Hallo Celine,
da wir uns derzeit in einer Niedrigzins-Phase befinden ist es keine Seltenheit, dass diverse Banken verschiedene Entgelte erhöhen. Bei der Gebühren-Erhöhung von Kreditkartenkosten ist hier also die Raiffeisenbank absolut nicht die einzige Bank, die entsprechend darauf reagiert. Ob dies zulässig ist oder nicht, müsste man den genauen AGBs entnehmen, die Sie bei der Kartenbeantragung unterschrieben haben, die Banken haben sich jedoch meist dagegen abgesichert.
Ihnen steht es jedoch frei, die Karte nach einer derartigen Erhöhung rechtzeitig zu kündigen, bevor die Regelung am 1. Juni eintritt. Die jeweilige Service Nummer finden Sie meist auf der Rückseite ihrer Kreditkarte.
Viele Grüße,
Das Kreditkarten-Forum.de Team