Reiserücktritt wegen Coronavirus-Epidemie: Kreditkartenzahlung zurückholen?

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Nivakii

Guest
Hallo,

wie man es unschwer den Medien entnehmen kann, hat uns in Europa der Corona-Virus derzeit fest in Griff. Anfänglich war es sicherlich auch viel Panik-Mache von den Zeitungen bzw. Nachrichten-Portalen, allerdings erkennen jetzt anscheinend die ersten das Ausmaß an dieser aggressiven Epidemie.

Kreditkartenzahlung zurückholen auch ohne Reise-Versicherung?

Zu unseren Pech hat mein Mann und ich vor dem Coronavirus noch eine Kreuzfahrt-Reise gebucht und bereits im Vorfeld mit der Kreditkarte bezahlt. Wir haben hier übrigens die Sparkasse Kreditkarte Gold verwendet. Das ganze wurde durch eine Reisewarnung natürlich seitens des Betreibers abgesagt. Nun stehen wir absolut im dunkeln und wissen nicht, wie es weitergehen soll. Weiß jemand, ob hier bei Visa oder MasterCard eine Reiserücktrittsversicherung greift bei so einem späten Zeitraum? Und falls unsere oben genannte Kreditkarte keinen Reiserücktritt inbegriffen hat, wie sieht es dann rechtlich für uns aus wegen einer Stornierung... Kann man hier die Kreditkartenzahlung zurückholen ohne Probleme? Würden uns über Erfahrungen freuen.

Ich wünsche uns allen viel Glück, durch diese schweren Zeiten so gut es geht zu kommen.

Viele Grüße.
 
Die Versicherungen und sonstigen Zusatzleistungen entnimmst du den dir vorliegenden Bedingungen der Spk-KK.
Selbst die gerade frisch desinfizierte Glaskugel kann dir dazu nichts sagen. Wie auch?

Reiserücktrittsversicherungen greifen grundsätzlich nur dann ein, wenn die versicherte Person - der versicherte Personenkreis - SELBST plötzlich vor Reiseantritt erkrankt UND wegen dieser Erkrankung die Reise nicht antreten kann.

Eine Reisewarnung stellt KEINE Absage der Reise durch den Veranstalter dar.
Informationen zur Buchung der Reise fehlen in deinen Angaben gleich gänzlich.
Unklar bleibt daher, ob direkt bei der Reederei gebucht und gezahlt, bei einem Reisebüro oder, oder, oder ...

Daher nur allgemein:
Wenn die Reise vom Veranstalter gar nicht durchgeführt wird, darüber eine schriftliche oder z.B. im Internet offiziell abrufbare Bestätigung vorliegt, hat der Veranstalter kein Recht zum Behaltendürfen des für die Reise gezahlten Preises.

Möglicherweise gibt es ein kostenloses Umbuchungsangebot für die mutmaßliche Zeit nach Corona?
Ob dieses wahrgenommen werden muß, ist eine rechtliche Frage, die ggfls. bei Gericht zu klären sein wird.
Möglicherweise gibt es die Reederei alsbald nicht mehr im solventen Zustand?

Ob ausgerechnet eine SpK sich als hilfreich bei der Rückbuchung des mittels KK bezahlten Betrages erweisen wird, kannst du nur ausprobieren - mit der vorbezeichneten Bestätigung in der Hand persönlich in der Filiale.
Druck macht ein RKI konformer Mundschutz mit ansteigender Hustenkurve, je mehr Ablehnung die Mitarbeiter der SpK in der Filiale zeigen ... ;-)
Aus den bloß angedeuteten Angaben von dir scheint die allg. 6 Wochenfrist zur Reklamation von Posten auf der zugehörigen, monatlichen Endabrechnung der SpK-KK wohl lange abgelaufen.

SpKe ist nicht DKB.
Die DKB hat das für ihre Kunden in der Vergangenheit (z.B. Airlinepleiten, Thomas Cook und vergleichbaren Fällen) so problemlos wie möglich erledigt und - von sich aus - ihre Kunden angemailt, ob diese betroffen sein könnten, damit sie schnell tätig werden können.

Ansonsten kann alles auf die "Geltung" des P-Triple hinauslaufen:
P andemie = p ersönliches P ech.

Jedenfalls hast du vorliegend alle grundsätzlich relevanten Aspekte bezeichnet bekommen und kannst selbst tätig werden.
Eine Ergänzung des Threads deinerseits, wie es abgelaufen ist, könnte für andere u.U. hilfreich sein.
 
Hallo,

vielleicht kann mir hier einer einen Tipp geben.

Folgendes:
Meine Commerzank, die Ausgeber der Mastercard Kreditkarte ist, lehnt ein Chargeback-Verfahren ab. Begründung: MasterCard bezieht sich auf ihre Standardbedingungen.

Ich zitiere:
ein Chargeback ist nicht möglich, wenn die Stornierung aufgrund eines staatlichen Verbots, z.B. Einreiseverbot für das Land veranlasst wurde.
Oder:
Der Händler kann die Dienstleistung aufgrund eines Verbots der Regierung nicht erbringen und muss sie stornieren z.B. Flug wird abgesagt, da die Grenze geschlossen ist.


Bei mir geht es
a: um eine Sitzplatzreservierung bei Türkish Airline und
b: um einen Flug für 3 Personen mit Ryanair von Köln nach Porto.

Ist es rechtens, was die Bank mir mitteilt und das Chargeback-Verfahren braucht nicht ausgeführt werden?


Gruß
 
Wenn du den Kreditkartenvertrag zu diesen Bedingungen abgeschlossen bzw. nach Vertragsschluß geänderten Bedingungen nicht widersprochen hast, gelten diese Bedingungen erstmal als vereinbart.
Inwieweit es sich lohnen könnte, diese Bedingungen gerichtlich überprüfen zu lassen, halte ich für fraglich.
Warum bist mit Kreditkarten ausgerechnet bei der Commerzbank als Co-Brander?
Es gibt genügend Banken, die diese Bedingungen nicht so ausgestaltet haben und sehr kundenfreundlich mit dem Instrument ChargeBack operieren.
Bestes Beispiel ist die DKB.
Das Chargeback-Verfahren ist hier
https://www.kreditkarte.net/ratgeber/chargeback-kreditkartenzahlung-stornieren/
ganz gut beschrieben.
 
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