Wer für seine Kreditkarte eine Reiseversicherung abgeschlossen hat oder als Zusatzoption nutzt, der muss in Zukunft aufpassen, falls eine Stornierung des Urlaubes in Frage kommen sollte. Denn laut einem neuen Urteil des Amtsgericht in München heißt es nun, dass die Reiserücktritts-Versicherung nur dann greift bzw. bezahlen muss, wenn auch der komplette, sprich volle Preis des Urlaubs mit der Kreditkarte bezahlt wurde.
Die Reise muss komplett mit der Kreditkarte gezahlt werden
Bei dem Gerichts-Verfahren klagte ein Mann, der einen Südafrika-Urlaub via Banküberweisung vorgezahlt hatte und den restlichen Teil mit seiner Kreditkarte bezahlt hatte. Da der Mann die Reise storniert hatte, forderte dieser den Reisebetrag von rund 3600.- Euro über seine Versicherung der Kreditkarte ein, die jedoch abgelehnt wurde, da nur Anspruch besteht, wenn wie bereits erwähnt der volle Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Hier machen die Kreditkarten-Versicherungen auch keine Ausnahme und erstattet auch nicht den Teil, der auch mit der Karte bezahlt wurde. Für alle Interessierten oder sogar jene, die selbst davon Schaden genommen haben, handelte es sich in diesem Fall um die Lufthansa Miles-and-More Gold-Kreditkarte.
Urteil des Amtsgericht München:
"Es besteht ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran, dass der gesamte Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt wird", sagte der Richter, "weil hierbei auch Kreditkartengebühren zugunsten des Kreditkartenunternehmens anfallen, deren Höhe sich regelmäßig nach der Höhe der Zahlung mit der Kreditkarte richten." (Az.: 242 C 14853/13)
Im "Kleingedruckten" der Lufthansa Card war die Rede vom Reisepreis, dies ist so ausgelegt, dass der ganze Betrag mit der Kreditkarte bezahlt werden muss, um von den Leistungen der Versicherung zu profitieren. Eine Anzahlung wiederum mit der Kreditkarte reicht aus, um den Versicherungsschutz zu aktivieren.
Die Reise muss komplett mit der Kreditkarte gezahlt werden
Bei dem Gerichts-Verfahren klagte ein Mann, der einen Südafrika-Urlaub via Banküberweisung vorgezahlt hatte und den restlichen Teil mit seiner Kreditkarte bezahlt hatte. Da der Mann die Reise storniert hatte, forderte dieser den Reisebetrag von rund 3600.- Euro über seine Versicherung der Kreditkarte ein, die jedoch abgelehnt wurde, da nur Anspruch besteht, wenn wie bereits erwähnt der volle Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Hier machen die Kreditkarten-Versicherungen auch keine Ausnahme und erstattet auch nicht den Teil, der auch mit der Karte bezahlt wurde. Für alle Interessierten oder sogar jene, die selbst davon Schaden genommen haben, handelte es sich in diesem Fall um die Lufthansa Miles-and-More Gold-Kreditkarte.
Urteil des Amtsgericht München:
"Es besteht ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran, dass der gesamte Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt wird", sagte der Richter, "weil hierbei auch Kreditkartengebühren zugunsten des Kreditkartenunternehmens anfallen, deren Höhe sich regelmäßig nach der Höhe der Zahlung mit der Kreditkarte richten." (Az.: 242 C 14853/13)
Im "Kleingedruckten" der Lufthansa Card war die Rede vom Reisepreis, dies ist so ausgelegt, dass der ganze Betrag mit der Kreditkarte bezahlt werden muss, um von den Leistungen der Versicherung zu profitieren. Eine Anzahlung wiederum mit der Kreditkarte reicht aus, um den Versicherungsschutz zu aktivieren.