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Was versteht man unter einer Vorfälligkeitsentschädigung?

Als Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) wird die Gebühr bezeichnet, die bei einer vorzeitigen Rückführung eines Kredits oder Darlehens fällig wird. Denn die Bank hat die anfallenden Zinsen während der nächsten Jahre fest eingeplant und verlangt für den "Verlust" sozusagen einen Schadensersatz, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.

Da Sie an den Vertrag gebunden sind bleibt Ihnen keine andere Wahl als die VFE zu zahlen, wenn Sie den Kredit umschulden möchten oder aus sonstigen Gründen vorzeitig beenden. Allerdings haben Sie ab einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren das Recht den Kredit zu kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden darf. Auch im Fall, dass Sie Ihre Immobilie frühzeitig verkaufen und der Käufer Ihre Finanzierung "übernimmt" darf das entsprechende Bankinstitut keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Möchten Sie aufgrund einer günstigen Kredit-Umschuldung oder einer Erbschaft den Kredit-Vertrag auflösen, so hat die Bank das Recht Ihnen die Kündigung zu verweigern oder eine Vorfälligkeitsentschädigung im eigenen Ermessen zu berechnen. Liegt jedoch ein berechtigtes Interesse vor, also beispielsweise eine schlechte finanzielle Lage, oder der Zwang die Immobilie zu verkaufen, ist die Bank dazu verpflichtet Ihnen die Kündigung zu gewähren und die Vorfälligkeitsentschädigung nach einem festgesetzten Verfahren des Bundesgerichtshofes (BGH) zu berechnen.

Die Berechnung der VFE ergibt sich aus dem Unterschied des Kreditzinses und dem Zins mit dem die Bank das Geld neu verzinsen kann. Dabei muss die Bank, wenn Sondertilgungen im Vertrag vereinbart waren, diese miteinrechnen, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird mit dem Zinssatz des Tages berechnet, an dem der Kunde die restliche Kreditsumme überweist. Viele Banken tricksen hierbei und nehmen den Zinssatz des Berechnungstages. Zudem wird meist noch eine Bearbeitungsgebühr aufgeschlagen, deren Höhe die Bank im Grunde selbst festlegen kann.

Es lohnt sich also im Falle einer vorzeitigen Rückführung des Kredits die Vorfälligkeitsentschädigung überprüfen zu lassen, da sich Banken die Kreditkündigung oft zu teuer zahlen lassen und teilweise sogar mehrere tausend Euro gespart werden können. Auch bei Umschuldungen sollte die Vorfälligkeitsentschädigung gut miteinkalkuliert werden, denn unter Umständen lohnt sich eine Kredit-Umschuldung nicht mehr, wenn alle Gebühren und Kosten, die damit verbunden sind, hinzugerechnet werden.
 
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