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Flug darf bei Nicht-Vorlage der Kreditkarte nicht verweigert werden
Manche Fluggesellschaften haben Kunden den Flug verweigert, wenn diese den Flug per Kreditkarte beglichen haben und am Check-In Schalter diese nicht vorzeigen konnten. Die Unternehmen begründeten dies mit einer Sicherheitsvorkehrung. Durch diese Maßnahme soll Kreditkartenbetrug vermieden werden.
Kreditkartenanbieter
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bewertete dieses Vorgehen in einem Gerichtsurteil als unzulässig. Kunden darf ein bereits bezahlter Flug nicht verweigert werden, wenn die Kreditkarte, mit der gezahlt wurde nicht vorgelegt werden kann. Die Fluggesellschaft muss in diesem Fall eine andere Möglichkeit zur Identifizierung der Person anbieten.
Der Flug darf also nicht verweigert werden, wenn der Kunde die Kreditkarte am Schalter nicht vorzeigen kann, egal ob unverschuldet oder verschuldet.
Manche Fluggesellschaften haben Kunden den Flug verweigert, wenn diese den Flug per Kreditkarte beglichen haben und am Check-In Schalter diese nicht vorzeigen konnten. Die Unternehmen begründeten dies mit einer Sicherheitsvorkehrung. Durch diese Maßnahme soll Kreditkartenbetrug vermieden werden.
Kreditkartenanbieter
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bewertete dieses Vorgehen in einem Gerichtsurteil als unzulässig. Kunden darf ein bereits bezahlter Flug nicht verweigert werden, wenn die Kreditkarte, mit der gezahlt wurde nicht vorgelegt werden kann. Die Fluggesellschaft muss in diesem Fall eine andere Möglichkeit zur Identifizierung der Person anbieten.
Der Flug darf also nicht verweigert werden, wenn der Kunde die Kreditkarte am Schalter nicht vorzeigen kann, egal ob unverschuldet oder verschuldet.