dalmatinar27
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Bei Kreditkarten kauft die Händlerbank dem Händler gegenüber seine Forderung dem Kunden ab. Dabei behält dieser seinen Teil des Umsatzbetrages.
Die Höhe des Disagio richtet sich nach solchen Kriterien wie Vertragslaufzeit, Umsatzhöhe, Abrechnungsintervall, elektronische oder Papierhafte Abrechnung und der Branche. Mit Ausname bestimmter Transaktionen ist mit dem Verkauf der Forderung auch eine Zahlungsgarantie, verbunden.
Je nach Händlervertrag bleibt dann u. U. letztendlich die Bank auf dem Schaden.
Bestehen Sie nachdrücklich auf Rückbuchung des Betrags (Chargeback-Antrag). Verweigert sich die Bank weiterhin, wenden Sie sich an Visa, Mastercard, etc... .
Die Höhe des Disagio richtet sich nach solchen Kriterien wie Vertragslaufzeit, Umsatzhöhe, Abrechnungsintervall, elektronische oder Papierhafte Abrechnung und der Branche. Mit Ausname bestimmter Transaktionen ist mit dem Verkauf der Forderung auch eine Zahlungsgarantie, verbunden.
Je nach Händlervertrag bleibt dann u. U. letztendlich die Bank auf dem Schaden.
Bestehen Sie nachdrücklich auf Rückbuchung des Betrags (Chargeback-Antrag). Verweigert sich die Bank weiterhin, wenden Sie sich an Visa, Mastercard, etc... .