Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG


Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetzt soll jedem die Chance ermöglicht werden eine Ausbildung abzuschließen. Denn bei unzureichenden finanziellen Mitteln kann beispielsweise ein Studium meistens nicht realisiert werden. Dabei fallen nicht nur Kosten für Studiengebühren oder Bücher an, sondern es muss in den meisten Fällen auch der Lebensunterhalt finanziert werden.

Doch viele Familien sind finanziell nicht dazu in der Lage, den Kindern die erwünschte Ausbildung zu verwirklichen. Bildung soll aber nicht nur ein Privileg der Reichen und der Oberschicht sein, sondern diese soll für alle zugänglich sein und darum gibt es das BaföG.


Voraussetzungen für eine Beantragung von BAföG:



  • deutsche Staatsangehörigkeit, unter bestimmten Gegebenheiten auch Ausländer
  • Leistungsnachweis, das Ausbildungsziel sollte auch erreicht werden
  • am besten unter 30 Jahren
  • förderungsfähige Ausbildung
  • Zweit-Ausbildungen werden nur unter besonderen Umständen gefördert



BAfög kann als Vollzuschuss oder nur zur Hälfte als Zuschuss ausgegeben werden. Dabei wird die andere Hälfte als zinsloses Saatsdarlehen gewährt und muss nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden. Meist wird die erste Zahlung 5 Jahre nach Erhalt der letzten Rate fällig. Ein Vollzuschuss wird nur für Schüler oder in besonderen Fällen vergeben.

Die Höhe des Förderungsgeldes hängt von dem vorhandenen Vermögen und bestimmten Faktoren ab. Muss der Antragssteller eine eigene Wohnung bezahlen und für seinen Lebensunterhalt sorgen, fällt die Förderung wesentlich höher aus, als wenn keine Lebensunterhaltskosten gezahlt werden müssen. Derzeit beträgt die maximale Unterstützung etwa 670,- Euro pro Monat

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist also ein wichtiger Gesetzesbeschluss, mit dessen Hilfe jeder die Chance auf eine gute Ausbildung erhält und Bildung nicht mehr vom Vermögen abhängig ist. Wer also eine kleine Unterstützung während seiner Ausbildung benötigt, sollte sich rechtzeitig über die Möglichkeiten informieren und einen Antrag stellen.

Weiter Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten Sie unter folgendem Link: Informationen zum BAföG