Fehlerhafte Abrechnungen bei der Kreditkarte müssen vom Besitzer selbst gesucht werden

Nahezu jeder dritte Kreditkarten-Besitzer hat es schon selbst erlebt: Eine Fehlbuchung auf seiner monatlichen Kreditkarten Abrechnung. Nun gibt es eine Änderung in den Richtlinien von Visa sowohl als auch bei Mastercard, die den Ball an den Kunden zurück werfen, zumindest vorerst in der Schweiz.

Bei einer fehlerhaften Rechnung geht man als Kunde davon aus, dass vom jeweiligen Kreditkarten-Unternehmen und Herausgeber das Problem via einem Chargeback Verfahren wieder rückgängig gemacht wird. Allerdings ist das ab jetzt nur noch dann möglich, wenn der Kunde und Besitzer der jeweiligen Karte erst eine Reklamation beim betroffenen Händler eingeleitet hat. Die Schweizer Kreditkarten-Herausgeber wie etwa Cornèrcard, Cembra Money Bank, Swisscard, Viseca, UBS oder Postfinance begründen diese Änderung durch neue, internationale Richtlinien, nach denen man die Händler nicht direkt kontaktieren dürfe. Kunden wird ebenso empfohlen, alle Belege, Rechnungen oder Kreditkarten-Dokumente (etwa für Reisen, Mietwagen-Buchungen oder Restaurant Besuche etc.) über einen Zeitraum von mehreren Monaten nach der Veranstaltung aufzubewahren, um Fehlbuchungen schneller und effektiver auf dem Kontoauszug zu entlarven.

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Bild: Schärfere Richtlinien bei Schweizer Kreditkarten-Banken zum Thema Fehlbuchungen