Kreditkarte doppelt abgebucht! Geld zurückholen bei unberechtigter Abbuchung?


  1. #1
    Froststern89

    Kreditkarte doppelt abgebucht! Geld zurückholen bei unberechtigter Abbuchung?

    Guten morgen,

    ich habe während der Weihnachtsfeiertage mehrere Umsätze mit meiner Kreditkarte gebucht und sehe nun in meinem Online Kreditkartenbanking, dass bei einem Betrag eine doppelte Abbuchung stattgefunden hat. Es handelte sich um einen Betrag von genau 47,90.- Euro und er wurde mir direkt hintereinander 2x abgebucht. Weiß jetzt leider nicht, wie ich genau vorgehen soll, damit ich mein Geld zurückholen kann.

    Doppelte Abbuchung: Kreditkarte wurde zweimal belastet! Wie Geld zurückholen?

    Für meine Familie habe ich ein kleines Weihnachtsgeschenk in einem relativ unbekannten Online-Shop gekauft und im Anschluss mit meiner Mastercard Kreditkarte der Sparkasse bezahlt. Leider habe ich durch die Feiertage nun einige Tage nicht in mein Kreditkartenbanking nachgesehen und erst jetzt gesehen, dass mir der Betrag doppelt auf meiner Kreditkarte abgebucht wurde. Leider ist das ganze jetzt etwa um die 14 Tage aus und ich denke da hat man wegen dem Umtauschrecht dann auch schlechte Karten, um die unberechtigte Abbuchung zurückholen zu können, oder?

    Hat mit so doppelten Kreditkarten Abbuchungen von Euch schon einmal Erfahrungen sammeln können und an wen soll ich mich jetzt wenden, um den Betrag zurück zu bekommen? An den Kreditkartenherausgeber, also die Sparkassen Bank oder direkt an den Online Shop, wo ich die Ware gekauft und bezahlt habe?

    Liebe Grüße und allen ein gutes neues Jahr,
    Froststern89

  2. #2
    Polygon

    AW: Kreditkarte doppelt abgebucht! Geld zurückholen bei unberechtigter Abbuchung?

    Hallo,

    ich würde an deiner Stelle umgehend den Online-Shop kontaktieren, bei dem du die Kreditkartenzahlung veranlasst hast und evtl. an den Support dort einen Screenshot senden mit der doppelten Abbuchung etc. Nach meinem Wissen hat man bei einer Kreditkartenzahlung eine Frist von 120 Tagen, die Zahlung zurück buchen zu lassen. Hier gilt also nicht das klassische Widerrufsrecht von 14 Tagen. In den meisten Fällen sollte das ausreichen, damit du die doppelte Abbuchung zurückholen kannst, wenn der Shop seriös ist, wovon ich jetzt einmal ausgehe.

    Bei Betrugsfällen muss man sich hingegen an die herausgebende Bank wenden, von der man die Kreditkarte erhalten hat. Es hilft also z.B. nichts, wenn man sich direkt an VISA oder Mastercard wendet, sondern z.B. direkt bei der Sparkasse. Hier hat man die angesprochenen 120 Tage Zeit durch das sogenannte Chargeback-Verfahren das Geld zurückholen zu können.

    Viele Grüße.

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