FTI Insolvenz: Was tun bei Kreditkarten-Zahlung?


  1. #1
    BananenAlf

    FTI Insolvenz: Was tun bei Kreditkarten-Zahlung?

    Hallo,

    ich habe bei der FTI Group eine Reise gebucht und bereits im Vorfeld mit meiner Kreditkarte bezahlt. Nun musste ich lesen, dass die FTI nun Insolvenz angemeldet hat, was nun natürlich etliche Fragen aufwirft. Weiß jemand, der sich damit auskennt, was nun mit meiner Reise passiert, kann ich die noch antreten und wenn nicht, erhalte ich den Betrag automatisch auf mein Kreditkarten-Konto zurück gebucht oder muss ich dafür etwas unternehmen?

    Oder ist vielleicht sogar mein ganzes Geld nun weg, weil ich im Vorfeld mit der Kreditkarte gezahlt habe?

    Vielen Dank und allen viel Glück, wer mit diesem Reisebüro gebucht hat.

    Beste Grüße,
    Markus

  2. #2
    vwkaefer72

    AW: FTI Insolvenz: Was tun bei Kreditkarten-Zahlung?

    Hi Markus,

    laut dem Spiegel werden Reisen, die ab morgen (04.06.2024) beginnen und mit der FTI Group gebucht worden sind, nicht mehr durchgeführt. Laut den Informationen in diesem Artikel soll sich der Deutsche Reisesicherungsfonds nun um bereits geleistete Vorauszahlungen kümmern. Bleibt natürlich nur zu hoffen, dass die komplette Summe abgedeckt werden kann.

    Ansonsten würde ich mal sofort versuchen, den vollen Betrag mit der Kreditkarte zurückbuchen zu können. Schaue hier mal in dein Kreditkarten Onlinebanking, ob es so eine Option gibt oder melde dich einmal beim Service deines Kreditkarten-Anbieters. (Die Nummer steht oft auf der Rückseite der Karte). Vielleicht kannst Du dir so dein Geld zurückholen. Denn dadurch, dass FTI ja eine bereits bezahlte Leistung nicht erbringen kann, dürfte der Kunde Recht auf einen Kreditkarten-Chargeback haben.

    Update: Auf der offiziellen FTI Webseite gibt es nun extra eine Hilfe-Seite inkl. Support-Hotline.

    MFG

  3. #3
    Unregistriert

    AW: FTI Insolvenz: Was tun bei Kreditkarten-Zahlung?

    Die Option gibt es bei jeder Kreditkarte und genau das sollte man auch veranlassen. Mit Chargeback kann man sich das Geld zurückholen mit der Begründung, dass bestellte Leistung nicht erbracht wird.

  4. #4
    Max77

    AW: FTI Insolvenz: Was tun bei Kreditkarten-Zahlung?

    Genau, Chargeback ist prima, hat jedenfalls bei mir bezgl. FTI-Insolvenz funktioniert, Geld hab ich zurück. Drück die Daumen, dass es gut für alle ausgeht, die auch davon betroffen sind.

+ Antworten

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