Was tun, wenn die Kreditkarte gesperrt wurde?
Es kann jedem passieren, dass er beim Bezahlen mit seiner Kreditkarte feststellt, dass diese nicht mehr funktioniert, bzw. gesperrt ist. Doch warum kann die Kreditkarte gesperrt werden und was sollte man in diesem Fall tun?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, warum eine Kreditkarte gesperrt wird. So hat die Bank beispielsweise das Recht die Kreditkarte aus Sicherheitgründen zu sperren, wenn ein Verdachtmoment auftritt. Dieser Verdachtmoment kann z.B. Datenklau sein. Wird bekannt, dass Verbrecher Kreditkartendaten geklaut haben, hat die Bank die Möglichkeit Ihre Kreditkarte sicherheitshalber zu sperren, um dem Kreditkartenmissbrauch vorzubeugen. Auch wenn Ihnen ein Missbrauch der Kreditkarte vorgeworfenwird, Sie einen negativen Schufa-Eintrag erhalten haben oder ungültige Angaben über Ihre Vermögenslage gemacht hatten (bzw. sich diese derart verschlechtert hat), dass die Bank ein unzumutbares Risiko eingehen müsste, hat die Bank das Recht dazu Ihre Kreditkarte zu sperren.
Des weiteren wird ihre Kreditkarte gesperrt, wenn Sie Ihre PIN 3 mal falsch eingeben. Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts der Karte können Sie natürlich auch selbst die Kreditkarte sperren. Dazu müssen Sie lediglich bei der Kreditkartensperrnummer anrufen und Ihre Kartendaten durchgeben.
Wurde nun Ihre Kreditkarte gesperrt, aus welchem Grund auch immer, so besteht der nächste Schritt darin sich mit der Bank in Verbindung zu setzen. Diese hilft Ihnen weiter und erklärt Ihnen den Grund der Sperrung (sofern Sie die Kreditkarte nicht selbst gesperrt haben). Allerdings ist es in der Regel nicht möglich eine Kreditkarte wieder zu entsperren, aber Sie können bei Ihrem Bankinstitut eine neue Kreditkarte beantragen. Diese wird Ihnen jedoch nur ausgestellt, wenn der Verdachtmoment nicht bestätigt wurde, bzw. für die Bank kein unzumutbares Risiko vorhanden ist. Haben Sie beispielsweise im Urlaub mit Ihrer Kreditkarte in den USA gezahlt und die Bank hat daraufhin vermutet, dass die Kreditkarte missbraucht wurde und hat folglicherweise die Sperrung veranlasst, so wird Ihnen normalerweise eine neue Kreditkarte zugesendet. Sie können Ihrem Bankinstitut erklären, dass Sie selbst die Kreditkarte im Urlaub genutzt haben. Anders sieht es aus, wenn die Kreditkarte aufgrund schlechter Bonität oder gar einem Schufa-Eintrag gesperrt wurde. Im schlimmsten Fall wird Ihnen die Kreditkarte und das Konto dauerhaft gesperrt und auch der Antrag auf eine neue Kreditkarte nicht genehmigt.
Möchten Sie in diesem Fall trotzdem die Vorteile einer Kreditkarte geniessen, so gibt es die Möglichkeit die Kreditkarte ohne Schufa zu beantragen. Diese basiert in der Regel auf Guthaben, daher besteht für die Bank kein Risiko und sie kann somit ohne Schufa-Auskunft beantragt werden.