Reiserücktrittsversicherung bei Kreditkarten


  1. #1
    Kreditkarte

    Reiserücktrittsversicherung bei Kreditkarten

    Wer für seine Kreditkarte eine Reiseversicherung abgeschlossen hat oder als Zusatzoption nutzt, der muss in Zukunft aufpassen, falls eine Stornierung des Urlaubes in Frage kommen sollte. Denn laut einem neuen Urteil des Amtsgericht in München heißt es nun, dass die Reiserücktritts-Versicherung nur dann greift bzw. bezahlen muss, wenn auch der komplette, sprich volle Preis des Urlaubs mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

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    Die Reise muss komplett mit der Kreditkarte gezahlt werden

    Bei dem Gerichts-Verfahren klagte ein Mann, der einen Südafrika-Urlaub via Banküberweisung vorgezahlt hatte und den restlichen Teil mit seiner Kreditkarte bezahlt hatte. Da der Mann die Reise storniert hatte, forderte dieser den Reisebetrag von rund 3600.- Euro über seine Versicherung der Kreditkarte ein, die jedoch abgelehnt wurde, da nur Anspruch besteht, wenn wie bereits erwähnt der volle Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Hier machen die Kreditkarten-Versicherungen auch keine Ausnahme und erstattet auch nicht den Teil, der auch mit der Karte bezahlt wurde. Für alle Interessierten oder sogar jene, die selbst davon Schaden genommen haben, handelte es sich in diesem Fall um die Lufthansa Miles-and-More Gold-Kreditkarte.

    Urteil des Amtsgericht München:

    "Es besteht ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran, dass der gesamte Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt wird", sagte der Richter, "weil hierbei auch Kreditkartengebühren zugunsten des Kreditkartenunternehmens anfallen, deren Höhe sich regelmäßig nach der Höhe der Zahlung mit der Kreditkarte richten." (Az.: 242 C 14853/13)

    Im "Kleingedruckten" der Lufthansa Card war die Rede vom Reisepreis, dies ist so ausgelegt, dass der ganze Betrag mit der Kreditkarte bezahlt werden muss, um von den Leistungen der Versicherung zu profitieren. Eine Anzahlung wiederum mit der Kreditkarte reicht aus, um den Versicherungsschutz zu aktivieren.



  2. #2
    Unregistriert

    AW: Reiserücktrittsversicherung bei Kreditkarten

    Hallo allerseits,

    vielen Dank für die Information, ich bin derzeit ebenfalls auf der Suche nach einer geeigneten Kreditkarte mit einem passenden Reiseschutz, bin mir allerdings natürlich nicht so sicher, für welche ich mich denn nun entscheiden sollte. Nun meine Frage bezüglich des oberen Artikels hier: Gilt dies für alle Kreditkartenherausgeber, dass bei Storno der Reise keine Reiserücktrittsversicherung mehr greift, wenn man beispielsweise nicht den vollen Betrag mit der selbigen Karte gezahlt hat oder machen hier einige Unternehmen eine Ausnahme für ihre Kunden?

    Wäre interessant zu wissen und natürlich, welche die besten Kreditkarten für Reisen sind.

    Mfg,
    Jörg

  3. #3
    Kreditkarte

    Kreditkarten mit Reiseversicherung

    Hallo Jörg,

    vielen Dank für deine Nachricht.
    Grundsätzlich ist es bei Kreditkarten so, dass man vorerst seinen eigenen Verwendungszweck genau festlegen sollte. Kreditkarten mit einem Reise-Bonus oder Reiseversicherungen gibt es am Markt derzeit sehr viele, jedoch unterschieden sich viele in kleinen Details.

    Hier sollte man auf alle Fälle genau das Kleingedruckte lesen, wann und wo genau die Reise-Versicherung meines Kreditkarten-Unternehmens greift und bei welchen Umständen eben nicht, so bleiben einem später evtl. Ärgernisse erspart.

    Anbei noch 2 Kreditkarten mit Reiseschutz:

    ADAC Mobilkarte Gold... weitere Infos hier...

    Netbank Mastercard Platinum... weitere Infos hier...


    Ich hoffe, wir konnten Dir ein wenig weiterhelfen.

    Freundliche Grüße,
    Kreditkarten-Forum.de Team

  4. #4
    Lesum

    AW: Reiserücktrittsversicherung bei Kreditkarten

    Hallo,

    Das Angebot von der ADAC Mobilkarte Gold klingt sehr gut da auch ein umfassender Reiseschutz dabei ist. Ich glaube die werde ich mir nehmen.

    Grüße

    Bernd

  5. #5
    Fährmann

    AW: Reiserücktrittsversicherung bei Kreditkarten

    Ich war auch einmal in so einer Situation. Hatte auch gedacht, dass die Kreditkartenversicherung einspringt und hab dann blöd geschaut, als die mir abgesagt haben. Hab dann auch einen Freund, der Rechtsanwalt ist, gefragt. Der hat mir bestätigt, dass das rechtens so ist. Ich habe glücklicherweise über ein Versicherungsportal eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, die hat mir dann den Reisepreis erstattet. Ich hätte da gar nicht dran gedacht, aber der besagte Freund hat mich darauf hingewiesen. Aus Sicht der Kreditkarte ist die Begründung ja nachvollziehbar, aber man wird auch Fehlinformiert. Immer wird auf die tollen "gratis" Versicherungen informiert, aber über solche Sachverhalte wird man natürlich nicht so ausführlich aufgeklärt.

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