Was genau ist ein Arbeitgeberkredit oder Mitarbeiterdarlehen?
Unter einem Arbeitgeberdarlehen (oder auch Mitarbeiterdarlehen und Personalkredit) versteht man einen Kreditvertrag zwischen einem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Dadurch soll in erster Linie Vertrauen zwischen den beiden Parteien geschaffen werden und der Arbeitnehmer an den Betrieb gebunden werden. Denn wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, so ist in der Regel auch der Kreditvertrag gekündigt und der Kreditnehmer muss den Restbetrag auf einen Schlag zurückbezahlen.
Dabei gelten bei einem Arbeitgeberdarlehen besondere Bedingungen und im Normalfall ist dieser Kredit auch günstiger, als Bankkredite. Der effektive Jahreszins kann sich am Jahreszins der Deutschen Bank orientieren und es werden noch 4% abgezogen.
Im Kreditvertrag sollten die Kredithöhe, Laufzeit, Zinshöhe und die Kündigungvorschriften geregelt sein. Die Zurückzahlung erfolgt meist in Raten, die automatisch vom Gehalt abgezogen werden. Dabei wird keine Versteuerung erhoben, wenn der monatliche Betrag nicht höher ist als 44,- Euro oder die gesamte Restschuld 2.600,- Euro nicht überschreitet.