Hallo, im Preis- und Leistungsverzeichnis(01.12.15) steht, daß aus dem Verfügungsrahmen die Teilzahler nur monatl. 200€ ausgezahlt bekommen. Vollzahler bekommen daraus monatl. 1000€. Daran kann man gut erkennen wie die Automaten mit den Banken vernetzt sind. Der Automat kann erkennen welche Karte es ist und abrufen was mit ihr machbar ist. Eine Sperre am Automaten für einen Höchstbetrag liegt im allgemeinen höher als 200€?
Ich wollte aber mehr darauf hinaus, daß Kreditkarte mit seinen Beitrag recht hat. Möchte ihn da beipflichten. Hinzufügen könnte man ledigl. noch, wer sich solch einen Namen gibt, immer Gefahr läuft verwechselt zu werden. Auch gleich auf höhere Mitarbeiter verweisen, kann es auch nicht unbedingt sein, den im grunde genommen brauchen wir doch das Auskommen mit den Basismitarbeiter. FG